Artikel 14 Recht auf Asyl


Asyl
Asyl

Jeder darf in ein anderes Land fliehen.

Jeder darf in dem anderen Land bleiben.

Das nennt man Asyl.

Aber ein Recht auf Asyl gibt es nicht immer. Es gibt nur Asyl, wenn:

  • jemand sich politisch einsetzt und deshalb sein Leben in Gefahr ist. 
  • jemand keine Straftat begangen hat.

 
 
Lebenshilfe Niedersachsen
Lebenshilfe Niedersachsen

Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.
Nordring 8 G
30163 Hannover

Telefon: +49 (0) 0511 - 909 257-00
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Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Der Landesverband der Lebenshilfe vertritt aktiv und engagiert die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen.