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Artikel 18 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit


Glauben
Glauben

Jeder Mensch darf denken, was er will.

Jeder Mensch darf den Glauben haben, den er will.

Jeder Mensch darf seinen Glauben wechseln.

Jeder Mensch darf seinen Glauben bekennen. Bekennen bedeutet: Zu seinem Glauben stehen und über seinen Glauben sprechen.



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