Artikel 22 Recht auf soziale und materielle Sicherheit


Arbeit2
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Jeder hat das Recht gut in der Gesellschaft zu leben. Zum Beispiel:

  • Jeder hat zu essen.
  • Jeder hat ein zu Hause.
  • Jeder darf zur Schule gehen.


 
 
Lebenshilfe Niedersachsen
Lebenshilfe Niedersachsen

Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.
Nordring 8 G
30163 Hannover

Telefon: +49 (0) 0511 - 909 257-00
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Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Der Landesverband der Lebenshilfe vertritt aktiv und engagiert die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen.