Artikel 26 Recht auf Bildung


Bildung
Bildung

Jeder hat das Recht auf Schulbildung.

Der Grundschulunterricht und Grundbildung kosten kein Geld.

Es gilt die Schulpflicht.

Bildung muss erreichbar sein.

Das sind die Ziele der Bildung:

  • Jeder soll seine Fähigkeiten verbessern.
  • Jeder soll sich an die Menschenrechte halten.
  • Das hilft dem Frieden auf der Welt.

Die Eltern können entscheiden, welche Schulbildung ihr Kind haben soll.


 
 
Lebenshilfe Niedersachsen
Lebenshilfe Niedersachsen

Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.
Nordring 8 G
30163 Hannover

Telefon: +49 (0) 0511 - 909 257-00
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Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Der Landesverband der Lebenshilfe vertritt aktiv und engagiert die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen.