Artikel 27 Kultur und Urheberrecht


Gemeinschaft
Gemeinschaft

Jeder hat das Recht am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Kulturelles Leben bedeutet:

  • Ins Konzert, ins Theater, ins Museum oder zu Vorträgen gehen zu können.
  • Die Kultur eines Landes zu erleben.

Jeder hat das Recht auf Schutz der eigenen Ideen. Das nennt man "Urheberrecht".


 
 
Lebenshilfe Niedersachsen
Lebenshilfe Niedersachsen

Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.
Nordring 8 G
30163 Hannover

Telefon: +49 (0) 0511 - 909 257-00
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Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Der Landesverband der Lebenshilfe vertritt aktiv und engagiert die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen.